Geräumter und gestreuter Gehweg im Winter
Geräumter und gestreuter Gehweg im Winter (Symbolbild).

Moin, ich bin Steve. Sobald im Herbst die ersten Nachtfröste kommen, hören wir von Eigentümern, Vermietern und Hausverwaltungen immer dieselben Fragen: Wer muss eigentlich räumen? Ab wann? Wie breit? Und darf man Salz streuen? Die Antworten stehen in der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Stadt – und die Regeln unterscheiden sich von Ort zu Ort. Hier fasse ich zusammen, was nach den Angaben der Städte Hannover und Seelze gilt und worauf Sie in Garbsen und den anderen Umlandstädten achten sollten.

Keine Rechtsberatung

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung Ihrer Stadt oder Gemeinde. Die Angaben unten beruhen auf den Informationen von aha (Hannover) und der Stadt Seelze, Stand Oktober 2026.

Wer ist für Räumen und Streuen zuständig?

In der Regel die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Die Städte übertragen den Winterdienst auf Gehwegen per Satzung auf die Anlieger – also auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke an der Straße. Das gilt für Einfamilienhäuser genauso wie für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Wer nicht selbst räumen kann oder möchte, muss die Arbeit nicht persönlich erledigen. Er muss aber dafür sorgen, dass sie zuverlässig erledigt wird – zum Beispiel über den Mietvertrag oder einen Winterdienst. Dazu weiter unten mehr.

Welche Regeln gelten in Hannover?

In Hannover informiert aha, der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, über die Pflichten der Anlieger beim Winterdienst. Nach diesen Angaben gilt:

  • Gehwege müssen werktags von 7 bis 22 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr.
  • Bei anhaltendem Schneefall wird in angemessenen Abständen nachgeräumt – wenn nötig mehrmals am Tag.
  • Der geräumte Streifen auf dem Gehweg muss mindestens 1,5 Meter breit sein.
  • Streusalz ist grundsätzlich verboten. Gestreut wird mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt.

Quelle und weitere Details: aha-region.de – Winterdienst: Ihr Job.

Gerade das Salzverbot überrascht viele, die aus anderen Städten nach Hannover ziehen. Splitt und Sand haben außerdem einen praktischen Nachteil: Sie bleiben liegen und sollten im Frühjahr wieder vom Gehweg gefegt werden.

Welche Regeln gelten in Seelze?

Die Stadt Seelze hat eigene Regeln. Nach den Angaben der Stadt gilt:

  • Werktags muss bis 7 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr.
  • Bei starkem Dauerschneefall muss bis 20 Uhr wiederholt geräumt und gestreut werden.
  • Fuß- und Radwege werden auf einer Breite von 1,5 Metern geräumt.
  • Gibt es keinen Gehweg, ist ein 1 Meter breiter Streifen am Fahrbahnrand zu räumen.
  • Streusalz nur, wenn es nicht anders möglich ist – zum Beispiel an Gefällestrecken.

Quelle und weitere Details: seelze.de/winterdienst.

Wer Grundstücke in beiden Städten besitzt oder betreut – etwa als Vermieter oder Hausverwaltung – sollte die Regeln nicht verwechseln: Bei den Uhrzeiten und beim Streusalz unterscheiden sich Hannover und Seelze.

Was gilt in Garbsen und anderen Städten?

Garbsen, Wunstorf, Langenhagen, Laatzen, Lehrte, Ronnenberg und die übrigen Städte der Region haben jeweils eigene Satzungen. Uhrzeiten, Breiten und die Regeln zum Streusalz können sich unterscheiden. Bitte prüfen Sie deshalb die Satzung Ihrer Stadt – meist zu finden auf der Website der Stadt unter Stichworten wie „Straßenreinigung“ oder „Winterdienst“.

Wir nennen hier bewusst keine Zahlen für diese Städte, um keine veralteten oder falschen Angaben weiterzugeben. Die Fragen sind aber überall dieselben: Ab wann muss geräumt sein? Bis wann wird nachgeräumt? Wie breit? Womit wird gestreut? Und was gilt, wenn es keinen Gehweg gibt?

Kann man die Räum- und Streupflicht übertragen?

Ja. Eigentümer und Vermieter können die Räum- und Streupflicht vertraglich übertragen. Üblich sind zwei Wege:

  • Auf Mieter: über den Mietvertrag oder die Hausordnung, wenn das dort vereinbart ist.
  • Auf einen Dienstleister: über einen schriftlichen Winterdienst-Vertrag.

Bei Mietern ist das in der Praxis oft schwierig: Wer früh zur Arbeit muss, verreist oder gesundheitlich eingeschränkt ist, kann nicht an jedem Wintermorgen zuverlässig räumen. Für Vermieter und Hausverwaltungen mit mehreren Objekten ist ein Dienstleister deshalb häufig die verlässlichere Lösung.

Wichtig: Auch nach einer Übertragung sollten Eigentümer in der Regel stichprobenartig prüfen, ob die Arbeit tatsächlich erledigt wird. Ein Vertrag mit klaren Absprachen und eine Dokumentation der Einsätze helfen dabei.

Worauf sollten Sie bei einem Winterdienst-Vertrag achten?

Wenn Sie die Pflicht an einen Dienstleister übertragen, kommt es vor allem auf drei Punkte an:

  • Schriftlicher Vertrag: Die Übertragung wird schriftlich festgehalten und von beiden Seiten unterschrieben.
  • Genaue Flächen: Welche Gehwege, Zugänge, Einfahrten und Stellplätze gehören dazu? Am besten mit Skizze oder Fotos.
  • Dokumentation: Wann wurde geräumt und gestreut? Ein Räumprotokoll hilft, wenn später Fragen aufkommen – zum Beispiel nach einem Sturz.
So machen wir es bei Hofhelden Schubert

Unseren Winterdienst gibt es in drei Varianten: Basis (Einsatz auf Abruf, nach Verfügbarkeit), Standard (feste Bereitschaft von November bis März mit garantiertem Einsatz) und Premium als Sorglos-Winter (Saisonpauschale mit unbegrenztem Streuen, bis zu 15 Räumungen inklusive und gedeckelten Mehrkosten). Mit Premium können Sie die Räum- und Streupflicht per Vertrag mit Ihrer Unterschrift auf uns übertragen – mit genau festgelegten Flächen und Räumprotokoll.

Alle Details finden Sie auf unserer Seite zum Winterdienst in Seelze, Hannover und Umgebung. Für Hausverwaltungen, Vermieter und Gewerbe mit mehreren Objekten gibt es die Objektbetreuung für Hausverwaltungen und Gewerbe – auf Wunsch zusammen mit Gartenpflege und Hofreinigung über das ganze Jahr. Wer noch den Garten auf den Winter vorbereiten möchte, findet die passende Herbst-Checkliste in unserem Ratgeber.

Fazit

Die Räum- und Streupflicht liegt in der Regel bei den Eigentümern – die Details regelt jede Stadt selbst. In Hannover gilt ein grundsätzliches Salzverbot und eine Räumzeit von 7 bzw. 8 Uhr bis 22 Uhr, in Seelze muss werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt sein. Für Garbsen und die anderen Städte lohnt ein Blick in die eigene Satzung. Wer die Pflicht abgeben möchte, sollte das schriftlich, mit genauen Flächen und mit Dokumentation regeln – am besten vor dem ersten Schnee.

Häufige Fragen zur Räum- und Streupflicht

Wann muss in Hannover Schnee geräumt und gestreut werden?

Nach den Angaben von aha müssen Gehwege in Hannover werktags von 7 bis 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr geräumt und gestreut sein. Bei anhaltendem Schneefall wird in angemessenen Abständen nachgeräumt, wenn nötig mehrmals am Tag.

Darf man in Hannover Streusalz verwenden?

Grundsätzlich nein. In Hannover gilt ein Salzverbot für Anlieger. Gestreut wird mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt.

Was gilt für die Räum- und Streupflicht in Seelze?

In Seelze muss werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Bei starkem Dauerschneefall wird bis 20 Uhr wiederholt. Fuß- und Radwege werden 1,5 Meter breit geräumt, ohne Gehweg ein 1 Meter breiter Streifen am Fahrbahnrand. Streusalz nur, wenn es nicht anders möglich ist, etwa an Gefällestrecken.

Kann ich die Räum- und Streupflicht an einen Dienstleister übertragen?

Ja. Eigentümer und Vermieter können die Pflicht vertraglich übertragen, zum Beispiel auf einen Winterdienst. Wichtig sind ein schriftlicher Vertrag, genau festgelegte Flächen und eine Dokumentation der Einsätze. Bei uns geht das mit der Premium-Saisonpauschale per Vertrag mit Ihrer Unterschrift und Räumprotokoll. Keine Rechtsberatung – maßgeblich ist die aktuelle Satzung Ihrer Stadt.

Räum- und Streupflicht abgeben?

Winterdienst von November bis März in Seelze, Hannover-West, Garbsen und Umgebung – auf Wunsch mit Übertragung der Räum- und Streupflicht per Vertrag und Räumprotokoll.

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